Sie sind hier: Startseite » Regeln

Ausweis nicht vergessen !!!

Wichtig !

Wann piercen wir nicht :

- Jugendliche unter 14 Jahren

- wer unter Einfluss von Drogen, Medikamenten oder Alkohol
steht

- bei ansteckenden Krankheiten

- bei Schwangerschaft

- Allergiker (insbesondere bei Nasenpiercing!)
und Asthmatiker (nur bei Zungenpiercing!)

- bei sonstigen Unklarheiten

Personen ab dem 18. Lebensjahr werden nur nach Vorlage des Bundespersonalausweises, Reisepasses oder Führerscheins gepierct.

Allgemeine Hinweise zum Jugendschutz



Regelung für Einverständniserklärungen zur Durchführung eines Piercings bei Minderjährigen
Generell darf ein(e) Piercer(in) keine Personen unter dem 14. Lebensjahr piercen, da sie Schutzbefohlene sind, auch nicht mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten (Jugendschutzgesetz).

Diese Regelung gilt auch für Ohrlöcher, die im medizinischen sowie rechtlichen Sinne ein Piercing sind.

Vom 14. bis 18. Lebensjahr benötigt der Minderjährige seinen Kinderausweis oder Bundespersonalausweis oder Reisepass. Einer der Erziehungsberechtigten, meist Mutter oder Vater, müssen zum Termin des Piercens im Studio mit anwesend sein, sowie sich mit Reisepass, Bundespersonalausweis oder Führerschein ausweisen können.

Erziehungsberechtigte von Minderjährigen können und sollen sich vor dem Eingriff von der Sauberkeit des Behandlungsbereichs, sowie Sterilität des Schmucks und der Behandlungswerkezuge überzeugen.